Verantwortung im Ehrenamt – wir begleiten Sie
Als Stiftung oder Verein stehen Sie vor besonderen steuerlichen und organisatorischen Anforderungen. Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Expertise im Gemeinnützigkeitsrecht dabei, diese Anforderungen sicher, maßgeschneidert und kosteneffizient zu erfüllen.
Unsere Leistungen für Stiftungen und Vereine
Erfüllung der steuerlichen Deklarationspflichten
Rechtssicher Zeit gewinnen - für Ihr ehrenamtliches Engagement
Wir übernehmen für Sie Routineaufgaben wie Belegerfassung und Buchhaltung. Natürlich erstellen wir auch rechtssicher die notwendigen Steuererklärungen. So sparen Sie wertvolle Zeit und können sich ganz auf Ihre gemeinnützigen Aufgaben konzentrieren.
Ansprechpartner/in: StBin Angela Schumacher
Beratung bei der Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen
Gut gemeint – und gut gemacht
Die Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen ist mitunter ein komplexer und zeitraubender Vorgang. Wir unterstützen und begleiten Sie in allen Phasen des Prozesses und stimmen das Vorgehen mit den zuständigen Finanzverwaltungen und Aufsichtsbehörden ab.
Ansprechpartner/in: StB Rolf Lothmann, StBin Angela Schumacher
Wegweisung durch das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
Rechtssicher handeln – Gemeinnützigkeit bewahren
Während des Bestehens Ihres Vereins oder Ihrer Stiftung ergeben sich erfahrungsgemäß immer wieder komplexe Fragen zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist nicht nur die Errichtung einer gemeinnützigkeitskonformen Satzung, sondern auch die Ausrichtung der tatsächlichen Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke. Wir lotsen Sie sicher durch dieses anspruchsvolle Rechtsgebiet.
Ansprechpartner/in: StB Rolf Lothmann, StBin Angela Schumacher
Gemeinnützige Unternehmensaktivitäten in der Rechtsform der GmbH
Unternehmensstrukturen – auch im Gemeinnützigkeitsrecht ein wichtiger Faktor
Wenn die gemeinnützigen Tätigkeiten einen größeren Umfang einnehmen und insbesondere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten werden, empfiehlt sich eine strukturierte und haftungsbeschränkte Rechtsform, wie z. B. die der GmbH. Liegen Konzernstrukturen vor oder sollen diese errichtet werden, ist die Nutzung des steuerlichen Holding- bzw. Konzernprivilegs zu erwägen. So können an sich nicht steuerprivilegierte Einzeltätigkeiten dennoch in der Zusammenschau gemeinnützigkeitsrechtlich begünstigt ausgestaltet werden. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise auf diesem Gebiet stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Ansprechpartner/in: StB Rolf Lothmann, StBin Angela Schumacher
Erhaltung des Familienvermögens durch Errichtung einer Familienstiftung
Vermögen erhalten – so macht man es clever
Steht die langfristige Erhaltung größeren (Unternehmens-)vermögens unter gleichzeitiger Versorgung Ihrer Familienangehörigen im Fokus, kann sich die Familienstiftung als Gestaltung anbieten. Unter Umständen ist es sogar sinnvoll, die nicht steuerbegünstigte Familienstiftung mit einer weiteren gemeinnützigen Stiftung als sogenannte Doppelstiftung geschickt zu kombinieren. Wir bieten Ihnen eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmte steuerliche Beratung zu diesem mit interessanten Gestaltungsmöglichkeiten verbundenen Rechtsgebiet.
Ansprechpartner/in: StB Rolf Lothmann
Laufende Betreuung von Stiftungen und Vereinen
Rechtssicher Zeit gewinnen - für Ihr ehrenamtliches Engagement
Wir übernehmen für Sie Routineaufgaben wie Belegerfassung und Buchhaltung. Natürlich erstellen wir auch rechtssicher die notwendigen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. So sparen Sie wertvolle Zeit und können sich ganz auf Ihre gemeinnützigen Aufgaben konzentrieren.
Ansprechpartner/in: StB Rolf Lothmann, StBin Angela Schumacher
DLP Stiftungen und Vereine – Ihr Engagement, unsere Expertise
Obwohl Sie vielfach ehrenamtlich als Vereins- oder Stiftungsvorstand tätig sind, ergeben sich vielfältige steuerliche Risiken - wir helfen Ihnen, diese im Griff zu behalten.